In der RILSA 2015 und der DIN VDE 0832 ist vom Gesetzgeber festgelegt, dass Betreiber von Lichtsignalanlagen einmal im Jahr eine Prüfung durch einen Sachkundigen vornehmen lassen müssen!
Prüfungen von ortsveränderlichen und ortsfesten Geräten und Anlagen nach DIN VDE 0701/0702 (z.B. Ampelanlagen) können ab sofort von uns durchgeführt werden.